§ 1 Leistungserbringung
1.1 Die ITC-Herden GmbH wird die Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen.
1.2 Der Kunde wird der ITC-Herden GmbH dabei die notwendige Unterstützung gewähren, insbesondere die notwendigen Informationen unverzüglich geben.
§ 2 Zusammenarbeit
2.1 Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter der ITC-Herden GmbH soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht der ITC-Herden GmbH für notwendige Informationen zur Verfügung. Die ITC-Herden GmbH ist verpflichtet, diesen einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.
2.2 Die Arbeiten werden in dem Maße, wie das für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, sonst bei der ITC-Herden GmbH durchgeführt. Soweit die Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, erhalten die Mitarbeiter der ITC-Herden GmbH ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.
§ 3 Vergütung, Zahlungen
3.1 Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste der ITC-Herden GmbH, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die ITC-Herden GmbH kann monatlich abrechnen.
Die Mitarbeiter der ITC-Herden GmbH halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Auftrags und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese auf Wunsch des Kunden monatlich vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen. Reisekosten und Reisezeiten sind auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.
3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Rechte an den Ergebnissen
4.1 Die Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen und Ergebnissen stehen dem Kunden zu. Die Nutzung des gewonnen Know-hows wird für die ITC-Herden GmbH nicht eingeschränkt. Soweit nicht Geheimhaltung nach § 6 geboten ist, darf die ITC-Herden GmbH ähnliche Aufträge für andere Kunden der ITC-Herden GmbH durchführen.
4.2 Bringt die ITC-Herden GmbH im Rahmen der Arbeiten Unterlagen, Programme oder sonstiges Know-how ein, die außerhalb des Vertrages entstanden sind, darf der Kunde diese nur innerhalb der Ergebnisse des Vertrags, nicht aber isoliert auch anderweitig nutzen. Diese Einschränkung gilt nur, wenn die ITC-Herden GmbH die Einbringung vorher schriftlich mitteilt.
§ 5 Haftung der ITC-Herden GmbH
5.1 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die ITC-Herden GmbH (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den höheren der folgenden Werte beschränkt: EUR 100.000,00, den Auftragswert, den typischen und vorhersehbaren Schaden. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der ITC-Herden GmbH gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an die ITC-Herden GmbH gezahlt. Die ITC-Herden GmbH verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten. Ansprüche wegen Körperschäden bleiben unberührt.
5.2 Kommt die ITC-Herden GmbH mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Kunde für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht genutzt werden können, höchstens jedoch 5 % des Auftragswerts insgesamt.
§ 6 Vertraulichkeit
6.1 Die ITC-Herden GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die der ITC-Herden GmbH im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.
6.2 Die ITC-Herden GmbH ist nicht verpflichtet, ITC-Herden GmbHs Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken bzgl. Programmerstellung geheim zu halten; 6.1 bleibt unberührt.
6.3 Die ITC-Herden GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
6.4 Die ITC-Herden GmbH darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.
7.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz der ITC-Herden GmbH.